Die EG-Zulassung ist grundlegend für die Einführung der land- und forstwirtschaftlichen Traktoren in den Handel und kann den Traktor (Typenzulassung) oder seine Bauteile (Teilzulassung) betreffen.
Die Vorschriften in Bezug auf die teilweise EG-Zulassung oder für einen Traktortyp sind in den besonderen Richtlinien enthalten. Die neue Richtlinie 2003/97/EG, die den Rahmen für die EG-Zulassung bildet, sieht alternativ zu den besonderen Richtlinien die Möglichkeit vor, auf folgendes zurückzugreifen: die Basisrichtlinien für Motorfahrzeuge; die UNECE-Regelungen; die OECD-Kodizes. Die Richtlinie 2003/37/EG sieht außerdem weitere Fahrzeugkategorien vor, für die besondere Richtlinien fehlen, die also derzeit nicht der EG-Zulassung unterliegen.
Damit sie am Straßenverkehr teilnehmen können, ist es bei den mit EG-Zulassung versehenen Fahrzeugen allerdings notwendig, weitere Prüfungen und Tests auf nationaler Ebene vorzunehmen. Dieser Vorgang wird als Umstellung einer EG-Zulassung bezeichnet.