Die nationale Zulassung gilt nur für das Land, für das sie ausgestellt wurde.
In Italien hat der Gesetzgeber Abweichungen und alternative Verfahren zur nationalen Zulassung vorgesehen:
Beschränkte Zulassung für kleine Serien: wenn die beschränkte Anzahl der Exemplare technisch und wirtschaftlich das Auslassen einiger Tests rechtfertigt
(Für Landmaschinen: 250 Einheiten pro Kalenderjahr und Typ)
Vorübergehende Zulassung: wenn die für Fahrzeuge beantragte Abweichung für experimentelle Zwecke als notwendig angesehen wird.
Damit sie am Straßenverkehr teilnehmen können, ist es bei den mit EG-Zulassung versehenen Fahrzeugen allerdings notwendig, auf nationaler Ebene weiteren Prüfungen und Tests vorzunehmen. Dieser Vorgang wird als Umstellung einer EG-Zulassung bezeichnet.